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Der Europäische Konsumentenschutzverein (EKV) ist eine unabhängige Institution mit Sitz in Österreich. Er steht auf der Seite jener, die im wirtschaftlichen Gefüge strukturell benachteiligt sind – vorrangig Konsumenten, aber auch Unternehmer, die sich übermächtigen Vertragspartnern oder intransparenten Geschäftsbedingungen gegenübersehen.
Wir setzen uns für faire Verträge, klare Spielregeln und die Rückforderung unrechtmäßiger Zahlungen ein – unabhängig davon, ob es sich um private Konsumenten oder wirtschaftlich schwächere Marktteilnehmer handelt.
Der EKV wirkt dort ausgleichend, wo das Kräfteverhältnis einseitig ist – und schafft Gerechtigkeit, wo sie sonst unter die Räder kommt. Der Europäische Konsumentenschutzverein (EKV) steht für Fairness im Markt.
Wir setzen uns für Konsumenten und Unternehmer ein, wenn sie strukturell benachteiligt oder unfair behandelt werden. Ob intransparente Verträge, überhöhte Gebühren oder ein Ungleichgewicht der Kräfte – der EKV wirkt ausgleichend und kämpft für gerechte Lösungen.
Vertragsprüfung: Kostenlose und unverbindliche Überprüfung von Kreditverträgen auf unzulässige Bearbeitungsgebühren.
Rückforderung: Unterstützung bei der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren ohne Kostenrisiko für den Verbraucher.
Sammelaktionen: Organisation und Durchführung von Sammelaktionen und „Sammelklagen österreichischer Prägung“ zur Durchsetzung von Verbraucherrechten.
Anmeldung: Kostenlose und unverbindliche Registrierung auf der Website.
Vorprüfung: Kostenlose Prüfung der eingereichten Unterlagen, durch vom EKV beauftragte Rechtsanwälte
Entschädigung: Einleitung des Rückforderungsprozesses ohne Kostenrisiko für den Verbraucher.
Die Höhe des Rückforderungsanspruchs hängt von der Kreditsumme und den erhobenen Bearbeitungsgebühren ab. Beispiel: Bei einer Kreditsumme von 400.000 € und Bearbeitungsgebühren von 3 % beträgt der Rückforderungsanspruch 12.000 € zuzüglich 4 % Zinsen pro Jahr.
Alle laufenden sowie bereits getilgten Kredite der letzten 30 Jahre, sofern Bearbeitungsgebühren erhoben wurden. Dies gilt sowohl für Konsumenten - als auch für Unternehmenskredite.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass bestimmte Klauseln in Kreditverträgen intransparent gemäß § 6 Abs 3 KSchG und gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB, und somit rechtswidrig sind.
Der EKV bietet seine Dienstleistungen ohne Kostenrisiko für den Verbraucher an. Kosten entstehen nur im Erfolgsfall und werden transparent kommuniziert.
Die Anmeldung erfolgt online über die Website des EKV. Dort können Sie Ihre Daten eingeben und die erforderlichen Unterlagen hochladen.
Die Dauer des Prozesses kann variieren, abhängig von der Komplexität des Falls und der Reaktionszeit der Kreditinstitute. Der EKV informiert Sie regelmäßig über den Stand Ihres Verfahrens.
Sie erreichen den EKV unter folgender Adresse:
Europäischer Konsumenten(schutz)verein Liebenauer Hauptstraße 82c 8041 Graz, Österreich E-Mail: office@ekv-europe.com
Für detaillierte Informationen und aktuelle Entwicklungen besuchen Sie bitte die offizielle Website des EKV: www.ekv-europe.com.
Alle Privatpersonen mit Konsum-, Wohnbau- oder Leasingkrediten bei österreichischen Banken, deren Kreditverträge bis zu 30 Jahre zurückliegen. Aufgrund der jüngst ergangenen Entscheidung des OGH ist nunmehr auch der Weg für betroffene Unternehmerkredite offen.
