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Häufig gestellte Fragen
Kreditbearbeitungsgebühren
Green Finance Group
Allgemein
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1. Anmeldung: Kostenlose und unverbindliche Registrierung auf der Website.
2. Vorprüfung: Kostenlose Prüfung der eingereichten Unterlagen, durch vom EKV beauftragte Rechtsanwälte
3. Entschädigung: Einleitung des Rückforderungsprozesses ohne Kostenrisiko für den Verbraucher.
Die Registrierung erfolgt kostenlos online auf www.ekv-europe.com.(http://www.ekv-europe.com/) Alternativ können Verträge auch per E-Mail oder Post übermittelt oder ein persönlicher Besprechungstermin vereinbart werden.
Wer ehrenamtlich mithelfen möchte, kann sich gerne an den EKV wenden. Mögliche Einsatzgebiete für Freiwillige sind etwa: Unterstützung bei Info-Veranstaltungen, Mithilfe in der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Betroffenenberichte sammeln, Social Media teilen), organisatorische Hilfe bei der Betreuung der vielen Teilnehmer:innen, oder – falls juristische Vorkenntnisse vorhanden – Zuarbeit im Bereich Recherche. Konkrete Aufgaben stimmen Interessierte am besten direkt mit der Vereinsleitung ab.
Auch Spenden sind möglich und willkommen, da der Verein gemeinnützig ist. Schließlich können Sie den EKV unterstützen, indem Sie das Thema verbreiten: Informieren Sie Freunde, Familie oder Kollegen, die vielleicht ebenfalls Kreditgebühren bezahlt haben, über die Rückforderungschance. Je mehr Verbraucher ihre Rechte kennen und durchsetzen, desto größer der Druck auf die Banken und desto erfolgreicher die Aktion insgesamt.
Der Oberste Gerichtshof hat bereits mit Urteil Anfang 2024 (OGH 2 Ob 238/23y) die gegenständlichen Klauseln als intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG eingestuft. In einer neuen Folgeentscheidung (OGH 7 Ob 169/24i) geht der OGH noch einen Schritt weiter: Er spricht klar aus, dass solche Klauseln nicht nur unklar und intransparent, sondern auch gröblich benachteiligend, somit bereits per se rechtswidrig iSd § 879 Abs 3 ABGB sind.
Nein. Die bloße Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs rechtfertigt keine Fälligstellung oder Kündigung eines Kredits.
Für die Prüfung und Anspruchsdurchsetzung besteht kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall behält sich der EKV einen pauschalen Anteil i. H. v. 35 % der erfolgreich durchgesetzten Rückzahlung ein.
Üblicherweise zwischen 2 und 4 % der Kreditsumme plus 4 % Zinsen jährlich – je nach Vertrag. Bei größeren Volumina kann dies mehrere tausend Euro bedeuten.
Die Dauer ist stark fallabhängig. Sie kann zwischen einem Monat bis zu eineinhalb Jahren betragen. Bei Musterprozessen auch länger.
Dann ist grundsätzlich auch deren Unterschrift erforderlich – es sei denn, es liegt eine Haftungsfreistellung oder ein Übergang des Kreditverhältnisses vor.
Eine gute Nachricht vorweg: Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Ansprüche auf Rückerstattung der Kreditgebühren verjähren also erst drei Jahrzehnte nach Entstehen. Das ist außergewöhnlich lang (zum Vergleich: viele Verbraucheransprüche verjähren in 3 Jahren). Hier greift aber die allgemeine lange Verjährungsfrist des ABGB, da es um die Rückforderung einer zu Unrecht bezahlten Geldleistung geht. In der Praxis heißt das, alle Kreditverträge mit Beginn ab 24.01.1994 können noch berücksichtigt werden. Selbst wenn Sie vor 10, 20 oder 30 Jahren einen Kredit abgeschlossen haben, ist Ihr Anspruch heute noch durchsetzbar.
Dennoch sollten Sie nicht unnötig lange warten. Zwar sind 30 Jahre theoretisch Zeit, doch je früher Sie Ihren Anspruch anmelden, desto besser. Es gibt zwar keine „offizielle“ Ausschlussfrist, aber der EKV könnte z.B. einen Stichtag setzen, um eine erste Klagewelle vorzubereiten. Außerdem: Sollten Sie die Angelegenheit allein angehen wollen, müssten Sie individuell vor Ablauf der 30 Jahre auf eigenes Kostenrisiko und unter Bevorschussung von gerichtlichen Pauschalgebühren Klage einbringen, was kompliziert und teuer sein kann. In der Gemeinschaft des EKV ist das einfacher und effizienter.
Zusammengefasst: Verjährung beträgt 30 Jahre, aber warten Sie nicht Jahrzehnte – jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln, solange das Thema aktuell und der Druck auf die Banken hoch ist.
Nach der Erstprüfung erhalten Sie eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten und Höhe des potenziellen Rückforderungsanspruchs.
• Kreditvertrag(e)
• Ggf. Ergänzende Unterlagen (z. B. Aufstellungen der Kreditbearbeitungsgebühren)
• Wichtig ist der Beginn des Kreditverhältnisses
• Nähere Aufschlüsse ergeben sich zumeist auch aus den ersten Abbuchungsbelegen
Betroffen sind nahezu alle Kreditverträge, bei denen eine solche zusätzliche Bearbeitungsgebühr vereinbart und bezahlt wurde. Die Urteile des OGH beziehen sich zwar auf bestimmte Banken (z.B. BAWAG, Erste Bank, Santander, WSK Bank), gelten aber sinngemäß für alle Banken in Österreich.
Auch bereits zurückgezahlte oder ältere Kredite können erfasst sein. Die Verjährungsfrist für diese Rückforderungsansprüche beträgt 30 Jahre.
Wenn Sie der Aktion beitreten, müssen Sie keinen eigenen Anwalt beauftragen. Die juristische Betreuung übernehmen vom EKV beauftragte Rechtsanwälte. Dank des wachsenden Netzwerks des EKV können alle nötigen Positionen abgedeckt werden – von Rechtsanwälten über organisatorische Betreuung bis zur Pressearbeit. Sie erteilen dem EKV lediglich eine Vollmacht, und die externen Rechtsanwälte des Vereins kümmern sich um alle rechtlichen Schritte (Anschreiben der Bank, Verfassen von Klagen, Vertretung vor Gericht etc.). Für Sie fallen also keine zusätzlichen Kosten für Anwälte oder Gutachter an.
Bericht (März 2025): OGH-Urteil setzt Banken unter Druck – freiwillige Rückzahlungen erfolgen nicht automatisch.
Die Erfahrungen bisher zeigen ein gemischtes Bild. Einige Banken haben – konfrontiert mit den OGH-Entscheidungen – begonnen, anstandslos zu zahlen.
Andere Institute bieten einen Vergleich an: Das heißt, sie schlagen vor, z.B. 50–70% der Forderungssumme zu erstatten, oft mit der Bitte um Vertraulichkeit. Damit versuchen sie, einem langen Prozess aus dem Weg zu gehen, aber auch Geld zu sparen.
Wiederum andere Banken zeigen sich bisher starr und lehnen alle Ansprüche ab – trotz der klaren Rechtslage. Diese Institute spekulieren womöglich darauf, dass nur ein Teil der Kunden klagen wird, oder sie warten noch ab.
Die Banken betonen öffentlich, dass es keinen Automatismus für Rückzahlungen gibt und jeder Fall individuell geprüft werde.
Übersetzt heißt das: Ohne Aufforderung passiert nichts – Kunden müssen aktiv werden, um ihr Geld zurückzufordern. Insgesamt hat das OGH-Urteil die Branche jedoch in die Defensive gedrängt.
Freiwillig flächendeckend zahlen möchte derzeit keine Großbank, aber der öffentliche und juristische Druck steigt. Der EKV wird exemplarische Musterverfahren durchziehen, was weiteren Druck erzeugt.
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