
EKV hilft Sun-Invest-Anlegern
„Wir setzen uns für die Rückzahlung Ihres Geldes und Wiedergutmachung ein.“
Der Europäische Konsumenten(schutz)verein – EKV - informiert alle betroffenen Anleger und Vertragspartner über die Eröffnung mehrerer Insolvenzverfahren rund um die Sun Contracting-Gruppe, die in den vergangenen Jahren Photovoltaik-Contracting-Modelle in Österreich, Liechtenstein und weiteren Ländern angeboten hat.
Mehr als 6.000 Geschädigte, laufende Ermittlungen und offene Haftungsfragen. Forderungsanmeldungen sind weiterhin über den EKV möglich!
Über Uns
Der Europäische Konsumentenschutzverein (EKV) steht auf der Seite jener, die im wirtschaftlichen Gefüge strukturell benachteiligt sind – vorrangig Konsumenten, aber auch Unternehmer, die sich übermächtigen Vertragspartnern oder intransparenten Geschäftsbedingungen gegenübersehen.

Wir setzen uns für faire Verträge, klare Spielregeln und die Rückforderung unrechtmäßiger Zahlungen ein – unabhängig davon, ob es sich um private Konsumenten oder wirtschaftlich schwächere Marktteilnehmer handelt. Der EKV wirkt dort ausgleichend, wo das Kräfteverhältnis einseitig ist – und schafft Gerechtigkeit, wo sie sonst unter die Räder kommt. Der Europäische Konsumentenschutzverein (EKV) steht für Fairness im Markt. Wir setzen uns für Konsumenten und Unternehmer ein, wenn sie strukturell benachteiligt oder unfair behandelt werden. Ob intransparente Verträge, überhöhte Gebühren oder ein Ungleichgewicht der Kräfte – der EKV wirkt ausgleichend und kämpft für gerechte Lösungen.
KREDIT-
bearbeitungsgebühr?
Jetzt zurückfordern. Mit dem Europäischen Konsumenten(schutz)verein.
Ohne Risiko: Wir tragen das Kostenrisiko
Unkompliziert: Wir übernehmen die Bürokratie
Transparent: Wir halten Sie auf dem Laufenden

Der Europäische Konsumenten(schutz)verein (EKV) unterstützt Sie dabei, Ihre Kreditbearbeitungsgebühren für alle Ihre Kreditverträge zurückzufordern. Die Rückforderungsansprüche gelten für alle laufenden sowie bereits getilgten Kredite der letzten 30 Jahre zuzüglich einer Verzinsung von 4% p.a.
Ihre Bank darf darauf nicht mit einer Vertragskündigung reagieren! Während der Oberste Gerichtshof seit dem Urteil von Anfang 2024 (OGH 2 Ob 238/23y) die betreffenden Klauseln bereits als intransparent einstuft, geht er in der neuen Folgeentscheidung (OGH 7 Ob 169/24i) noch einen Schritt weiter: Der OGH spricht klar aus, dass solche Klauseln nicht nur unklar und intransparent, sondern gröblich benachteiligend, somit bereits per se rechtswidrig im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB sind.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zwei weiteren aktuellen Urteilen vom 23. Oktober 2025 (2 Ob 52/25y und 2 Ob 92/25f) klargestellt, dass Banken pauschale Kreditbearbeitungsgebühren weder unverhältnismäßig hoch noch intransparent gestalten dürfen. Konkret ging es um Bearbeitungsentgelte von 20.850 € (UniCredit Bank Austria) bzw. 12.150 € (BAWAG) die zurückgezahlt werden müssen. weil sie nach Ansicht des Höchstgerichts unzulässig sind. Die Urteile bestätigen und bekräftigen erneut den EKV-Standpunkt!
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Kein Risiko
Wir übernehmen das gesamte Kostenrisiko. Unsere Gebühr heben wir nur im Erfolgsfall ein.

In Expertenhänden
Durch unser erfahrenes
Anwalts-Team sind Sie in besten Händen.

Völlig Transparent
Wir informieren Sie laufend über den Stand der Dinge.
Info-Termine
für Mitglieder
Nächste Online- Informationsveranstaltung via Zoom:
Do, 12.02.2026, 19 Uhr
Bei Interesse bitten wir um eine Anmeldung per
E-Mail. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten
Sie einen Zoom-Teilnahme-Link direkt zugesendet.
NEU:
OGH bestätigt EKV-Standpunkt: Überhöhte Kreditgebühren sind unzulässig!
(Urteile OGH 2 Ob 52/25y und 2 Ob 92/25f vom 23.10.2025)
In beiden Verfahren wurden Bankkunden rund 20.000 EUR (UniCredit Bank Austria) bzw. 12.000 EUR (BAWAG) an Bearbeitungsentgelten zurückerstattet.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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News
Update - Prüfungstagsatzungen zu Sun Invest AG und Sun Contracting AG:
Mehr als 6.000 Geschädigte – Ermittlungen laufen, Haftungsfragen offen – Anmeldungen weiterhin möglich!
Im Rahmen, der am 21. Jänner 2026 vor dem Landgericht Liechtenstein in Vaduz abgehaltenen Prüfungstagsatzungen zu den Insolvenzverfahren der Sun Invest AG und der Sun Contracting AG wurde, das enorme Ausmaß der Schäden sowie die prekäre Vermögenslage der Gesellschaften bestätigt.
Der Präsident des Europäischen Konsumenten(schutz)vereins – EKV - Rechtsanwalt Dr. Andreas Kaufmann, war persönlich vor Ort in Liechtenstein anwesend und nahm an den Prüfungstagsatzungen teil.
Weiters wurde mitgeteilt, dass Forderungen in den Insolvenzen der Sun Invest AG und der Sun Contracting AG weiterhin angemeldet werden können. Die Anmeldung ist bis zur Schlussprüfungstagsatzung möglich. Dies betrifft insbesondere Anleger, die bislang keine oder keine vollständige Forderungsanmeldung vorgenommen haben.
Es wird empfohlen, diese Möglichkeit jetzt zu nutzen, da nach Abschluss der Schlussprüfungstagsatzung ein Einstieg in das Verfahren in der Regel nicht mehr möglich ist.
Bei der Sun Invest AG wurden rund 6.000 Forderungen mit einem Gesamtvolumen von etwa CHF 105 Millionen angemeldet. Dem stehen Aktiva von lediglich rund CHF 185.000 gegenüber. Die Passiva belaufen sich auf rund CHF 106 Millionen. Der Masseverwalter verwies auf laufende Strafverfahren in Österreich (WKStA) und Liechtenstein, unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Zudem werden mögliche Organhaftungen, Regressansprüche sowie D&O-Versicherungen geprüft.
Auch bei der Sun Contracting AG wurden rund 6.000 Forderungen bekanntgegeben. Insgesamt sollen rund CHF 250 Millionen an Anlegergeldern vereinnahmt worden sein. Die Vermögenslage ist angespannt; Bank- und Barmittel bewegen sich nur im unteren sechsstelligen Bereich. Der Masseverwalter prüft derzeit insbesondere, ab welchem Zeitpunkt eine Überschuldung vorlag und seit wann keine ordnungsgemäßen Jahresabschlüsse mehr erstellt wurden.
Die nächsten umfassenden Berichte der Masseverwalter werden jeweils erst in rund sechs Monaten erwartet. Bis dahin erfolgen laufende Informationen über die offiziellen Verlautbarungen der Masseverwalter.
Fazit: Die Prüfungstagsatzungen haben bestätigt, dass es sich um einen der größten bekannten Anlegerschäden der letzten Jahre handelt. Zentrale Fragen der strafrechtlichen Verantwortung und der zivilrechtlichen Haftung sind weiterhin offen und Gegenstand intensiver Ermittlungen.
Wie geht es jetzt weiter?
Der EKV und die von ihm beauftragten Rechtsanwälte setzen die rechtliche Aufarbeitung der Insolvenzverfahren rund um die Sun Invest AG und die Sun Contracting AG konsequent fort. Der Fokus liegt dabei nicht auf der Insolvenzmasse allein, sondern auf der Ermittlung und Durchsetzung zusätzlicher Haftungs- und Schadenersatzansprüche.
Ermittlung weiterer Vermögenswerte: Aktuell wird geprüft, welche tatsächlichen Sachwerte im Umfeld der Gesellschaften noch vorhanden sind. Dazu zählen insbesondere:
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verbaute Photovoltaik- und Solaranlagen,
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bestehende Einspeise-, Pacht- und Betreiberverträge,
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langfristige Vertragsverhältnisse mit Laufzeiten von durchschnittlich rund 20 Jahren,
sowie deren tatsächliche wirtschaftliche Werthaltigkeit und rechtliche Zuordenbarkeit.
Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden: Der EKV arbeitet weiterhin eng und aktiv mit den Strafverfolgungsbehörden in Österreich und Liechtenstein zusammen. Sämtliche relevanten Informationen, Unterlagen und Hinweise, die laufend von geschädigten Anlegern sowie von Insidern eingehen, werden strukturiert aufbereitet und den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt.
Geplant ist zudem, Ansprüche geschädigter Anleger als Privatbeteiligte in den Strafverfahren geltend zu machen, um Schadenersatzansprüche frühzeitig zu sichern.
Zivilrechtliche Schritte und Haftungsprüfung: Parallel dazu werden geeignete zivilrechtliche Schritte vorbereitet und – zum jeweils zweckmäßigen Zeitpunkt – eingeleitet. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf:
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der persönlichen Haftung verantwortlicher Entscheidungsträger,
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der Feststellung und Sicherung privater Vermögenswerte,
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der Prüfung von Haftpflicht- und D&O-Versicherungen,
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möglichen Haftungsansprüchen gegen Wirtschaftsprüfer, Berater oder sonstige Beteiligte.
Behördliche Verantwortung: Auch die Rolle der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein wird umfassend und kritisch geprüft. Dabei wird untersucht, ob sich aus dem behördlichen Handeln oder Unterlassen allenfalls eigene Haftungsansprüche ableiten lassen.
Die rechtliche Aufarbeitung ist keineswegs abgeschlossen. Ziel der weiteren Schritte ist es, über die Insolvenzverfahren hinaus realistische Rückgriffs- und Schadenersatzmöglichkeiten für geschädigte Anleger zu erschließen.
EuGH und OGH untermauern die Rechtsansicht des EKV. Es gibt eine klare Linie:
Unzulässige Kreditgebühren sind zu refundieren – EKV startet Durchsetzungsoffensive
Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (C-39/24 Justa/BBVA) bringt einen Turbo für alle Kreditnehmer. Luxemburg betont mit neuer Klarheit: Einmalige Bearbeitungsentgelte und ähnliche pauschale Gebühren sind mit der EU-Verbraucherschutzrichtlinie 93/13/EWG nicht vereinbar. Nationale Gerichte müssen solche Klauseln daher automatisch prüfen und für unwirksam erklären – auch ohne Antrag des Kreditnehmers.
Diese europäische Leitlinie wird schon durch die aktuelle Judikatur des Obersten Gerichtshofs bestätigt. Die Entscheidung OGH 2 Ob 92/25f stützt die bereits bestehende österreichische Linie, wonach derartige Einmalentgelte in Verbraucherkreditverträgen regelmäßig keine rechtliche Grundlage haben und daher als nichtig gelten.
Was bedeutet das für Kreditnehmer?
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Deutlich verbesserte Erfolgsaussichten bei Rückforderungen
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Schnellere Verfahren durch Pflicht der Gerichte zur Aktivprüfung
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Erhöhter Druck auf Banken, außergerichtliche Lösungen anzubieten
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Höhere Transparenz und weniger rechtliche Grauzonen
Statement – Dr. Andreas Kaufmann, Präsident des EKV:
„Wir erleben derzeit ein klares Zusammenspiel zwischen europäischem und österreichischem Höchstgericht. Dieser Rückenwind stärkt die Rechte der Kreditnehmer massiv. Der EKV wird diesen Impuls aufgreifen und mit hoher Taktfrequenz die Umsetzung einfordern.“
Der EKV bündelt aktuell die Rückforderungsansprüche betroffener Konsumenten und bereitet eine österreichweit koordinierte Durchsetzung vor. Dies umfasst strukturierte Verhandlungen mit Banken, die Begleitung von Musterverfahren sowie zentrale Informationsarbeit für Verbraucher.
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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“
Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 1
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