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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“ 

Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 1

Über Uns

Der Europäische Konsumentenschutzverein (EKV) steht auf der Seite jener, die im wirtschaftlichen Gefüge strukturell benachteiligt sind – vorrangig Konsumenten, aber auch Unternehmer, die sich übermächtigen Vertragspartnern oder intransparenten Geschäftsbedingungen gegenübersehen.

EKV Erklärung

Wir setzen uns für faire Verträge, klare Spielregeln und die Rückforderung unrechtmäßiger Zahlungen ein – unabhängig davon, ob es sich um private Konsumenten oder wirtschaftlich schwächere Marktteilnehmer handelt. Der EKV wirkt dort ausgleichend, wo das Kräfteverhältnis einseitig ist – und schafft Gerechtigkeit, wo sie sonst unter die Räder kommt.  Der Europäische Konsumentenschutzverein (EKV) steht für Fairness im Markt. Wir setzen uns für Konsumenten und Unternehmer ein, wenn sie strukturell benachteiligt oder unfair behandelt werden. Ob intransparente Verträge, überhöhte Gebühren oder ein Ungleichgewicht der Kräfte – der EKV wirkt ausgleichend und kämpft für gerechte Lösungen.

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Jetzt zurückfordern. Mit dem Europäischen Konsumenten(schutz)verein.

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Ohne Risiko: Wir tragen das Kostenrisiko

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Unkompliziert: Wir übernehmen die Bürokratie

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Transparent: Wir halten Sie auf dem Laufenden

Gespräch am Konferenztisch
Gebühr

Der Europäische Konsumenten(schutz)verein (EKV) unterstützt Sie dabei, Ihre Kreditbearbeitungsgebühren für alle Ihre Kreditverträge zurückzufordern. Die Rückforderungsansprüche gelten für alle laufenden sowie bereits getilgten Kredite der letzten 30 Jahre zuzüglich einer Verzinsung von 4% p.a.

 

Ihre Bank darf darauf nicht mit einer Vertragskündigung reagieren! Während der Oberste Gerichtshof seit dem Urteil von Anfang 2024 (OGH 2 Ob 238/23y) die betreffenden Klauseln bereits als intransparent einstuft, geht er in der neuen Folgeentscheidung (OGH 7 Ob 169/24i) noch einen Schritt weiter: Der OGH spricht klar aus, dass solche Klauseln nicht nur unklar und intransparent, sondern gröblich benachteiligend, somit bereits per se rechtswidrig im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB sind.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zwei weiteren aktuellen Urteilen vom 23. Oktober 2025 (2 Ob 52/25y und 2 Ob 92/25f) klargestellt, dass Banken pauschale Kreditbearbeitungsgebühren weder unverhältnismäßig hoch noch intransparent gestalten dürfen. Konkret ging es um Bearbeitungsentgelte von 20.850 € (UniCredit Bank Austria) bzw. 12.150 € (BAWAG) die zurückgezahlt werden müssen. weil sie nach Ansicht des Höchstgerichts unzulässig sind. Die Urteile bestätigen und bekräftigen erneut den EKV-Standpunkt!

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Kein Risiko

 

Wir übernehmen das gesamte Kostenrisiko. Unsere Gebühr heben wir nur im Erfolgsfall ein.

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In Expertenhänden

 

Durch unser erfahrenes

Anwalts-Team sind Sie in besten Händen.

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Völlig Transparent

 

Wir informieren Sie laufend über den Stand der Dinge.

Info

Info-Termine 

für Mitglieder

Nächste Online- Informationsveranstaltung via Zoom:

Do, 06.11.2025, 19 Uhr

Bei Interesse bitten wir um eine Anmeldung per 

E-Mail. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten

Sie einen Zoom-Teilnahme-Link direkt zugesendet.

NEU:

OGH bestätigt EKV-Standpunkt: Überhöhte Kreditgebühren sind unzulässig!
(Urteile OGH 2 Ob 52/25y und 2 Ob 92/25f vom 23.10.2025)

​In beiden Verfahren wurden Bankkunden rund 20.000 EUR (UniCredit Bank Austria) bzw. 12.000 EUR (BAWAG) an Bearbeitungsentgelten zurückerstattet.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Gespräch mit Paar
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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“ 

Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 1

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