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Der Europäische Konsumenten(schutz)verein (EKV) unterstützt Sie dabei, Ihre Kreditbearbeitungsgebühren für alle Ihre Kreditverträge zurückzufordern. Die Rückforderungsansprüche gelten für alle laufenden sowie bereits getilgten Kredite der letzten 30 Jahre zuzüglich einer Verzinsung von 4% p.a. Der Europäische Konsumenten(schutz)verein (EKV) unterstützt Sie dabei, Ihre Kreditbearbeitungsgebühren für alle Ihre Kreditverträge zurückzufordern. Die Rückforderungsansprüche gelten für alle laufenden sowie bereits getilgten Kredite der letzten 30 Jahre zuzüglich einer Verzinsung von 4% p.a. Ihre Bank darf darauf nicht mit einer Vertragskündigung reagieren! Während der Oberste Gerichtshof seit dem Urteil von Anfang 2024 (OGH 2 Ob 238/23y) die betreffenden Klauseln bereits als intransparent einstuft, geht er in der neuen Folgeentscheidung (OGH 7 Ob 169/24i) noch einen Schritt weiter: Der OGH spricht klar aus, dass solche Klauseln nicht nur unklar und intransparent, sondern gröblich benachteiligend, somit bereits per se rechtswidrig im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB sind. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zwei weiteren aktuellen Urteilen vom 23. Oktober 2025 (2 Ob 52/25y und 2 Ob 92/25f) klargestellt, dass Banken pauschale Kreditbearbeitungsgebühren weder unverhältnismäßig hoch noch intransparent gestalten dürfen. Konkret ging es um Bearbeitungsentgelte von 20.850 € (UniCredit Bank Austria) bzw. 12.150 € (BAWAG) die zurückgezahlt werden müssen. weil sie nach Ansicht des Höchstgerichts unzulässig sind. Die Urteile bestätigen und bekräftigen erneut den EKV-Standpunkt! LASSEN SIE IHREN VERTRAG KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN
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