ORF-Beitrag doppelt bezahlt?
OBS bestätigt: Das ist in vielen Fällen rechtswidrig.
Ein aktueller Bescheid der ORF-Beitragsstelle zeigt: Wer an derselben Adresse wohnt und betrieblich ORF-Beiträge zahlt, darf nicht zusätzlich privat belastet werden.

Formular ausfüllen

Überprüfung durch unsere Anwälte

Entschädigung ohne
Risiko zurückfordern.
Worum geht es?
Viele Selbständige wohnen und arbeiten an derselben Adresse. Wird für diese Adresse bereits ein betrieblicher ORF-Beitrag entrichtet, entfällt gemäß § 3 Abs 4 ORF-Beitrags-Gesetz 2024 die private Beitragspflicht.
Wer ist betroffen?
-
Einpersonenunternehmen (EPU)
-
Selbständige und Freiberufler
-
Rechtsanwälte, Steuerberater
-
Ärzte mit Ordination im Wohnhaus
-
Architekten, Ziviltechniker
-
Büros oder Praxen in Wohnobjekten
Ihren Fall prüfen lassen
EKV-ORF-CHECK – ANMELDEFORMULAR
Nach Ihrer Anmeldung und der Zahlung des Kostenbeitrags kümmern wir uns um alle weiteren Schritte – für Sie ist nichts weiter zu tun. Mit der Dateneingabe erfolgt gleichzeitig Ihre Registrierung als Mitglied des EKV.
Unser 5-Punkte Plan
1
Prüfen
Betroffen sein könnten Personen, die an derselben Adresse wohnen und arbeiten und bereits betriebliche ORF-Beiträge zahlen.
2
Wissen
Der ORF-Beitrag darf pro Adresse nur einmal eingehoben werden.
Eine doppelte Zahlung (betrieblich + privat) ist gesetzlich nicht vorgesehen.
3
Aktiv werden
Ein formloses Schreiben reicht oft nicht. Erforderlich ist eine formelle Klärung der Beitragspflicht bei der OBS.
4
Rückforderung prüfen
Zu Unrecht bezahlte Beiträge können auf Antrag rückgefordert werden.
Relevant ist jedenfalls der Zeitraum ab 2024.
5
Hilfe holen
Der Europäische Konsumentenschutzverein (EKV) prüft und koordiniert gleich gelagerte Fälle strukturiert.
Kosten & Konditionen:
Stufe 1 – EKV-ORF-Check
Teilnahme-/Mitgliedsbeitrag: EUR 60,00
Leistung:
-
strukturierte Vorprüfung
-
rechtliche Einordnung (Doppelzahlung ja/nein)
-
Empfehlung zur weiteren Vorgangsweise
Hinweis:
Keine Rechtsvertretung, keine Korrespondenz
mit der OBS.
Nur bei geeigneten Fällen:
Stufe 2 – anwaltliche Umsetzung (optional
Sollte keine Sondervereinbarung sattfinden gilt folgender Richtsatz: EUR 120 netto zzgl. USt und Barauslagen
Leistung:
-
formeller Antrag an die OBS
-
Rückforderungsbegehren
-
Klarstellung der Beitragspflicht
-
Vermeidung künftiger Doppelzahlungen
Rechtlicher Hinweis
Die Anmeldung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall wird einzeln geprüft. Der OBS-Bescheid wirkt formell nur im Einzelfall, ist aber inhaltlich übertragbar.
Fälligkeit: sofort bei Anmeldung
Verwendungszweck:
Vorname Nachname – E-Mail-Adresse – ORF Beitrag
z.B.: Maria Huber – maria.huber@email.at – ORF Beitrag
Hinweise
• Nur bei eingelangter Zahlung erfolgt die verbindliche Aufnahme in das Projekt.
• Zahlungsbestätigung kann optional an info@ekv-europe.com gesendet werden.
• Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung per E-Mail.
Zahlungsempfänger:
Europäischer Konsumenten(schutz)verein
Adresse: Sporgasse 32/14c, A-8010 Graz
Bank: Steiermärkische Bank und Sparkassen AG
IBAN: AT94 2081 5000 4575 8000
BIC: STSPAT2GXXX
Betrag: EUR 60,00
