Aktuelles Update zum BAWAG-Verfahren: Berufungserfolg für den EKV
- vor 2 Tagen
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Mit Urteil des Handelsgerichts Wien vom 13.07.2026 wurde der Erfolg des EKV auch im Berufungsverfahren bestätigt.
Die Entscheidung stärkt die Rechte der Verbraucher neuerlich und bestätigt den bisherigen Rechtsstandpunkt des EKV. Die ordentliche Revision wurde zugelassen, wodurch nun eine weitere richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes möglich ist.
Der EKV empfiehlt allen Betroffenen, ihre Ansprüche kostenlos prüfen zu lassen.

