top of page

Aktuelles Update zum BAWAG-Verfahren: Berufungserfolg für den EKV

  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Mit Urteil des Handelsgerichts Wien vom 13.07.2026 wurde der Erfolg des EKV auch im Berufungsverfahren bestätigt.

Die Entscheidung stärkt die Rechte der Verbraucher neuerlich und bestätigt den bisherigen Rechtsstandpunkt des EKV. Die ordentliche Revision wurde zugelassen, wodurch nun eine weitere richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes möglich ist.


Der EKV empfiehlt allen Betroffenen, ihre Ansprüche kostenlos prüfen zu lassen.



Wir sind für Sie da.

Europäischer Konsumenten(schutz)verein

ZVR - Zahl 1875729561​

UID: ATU 812 022 35

Ort Icon

Sporgasse 32/14c

A-8010 Graz

Ort Icon

Graben 22/Petersplatz 4

1010 Wien

Telefon Icon

+43 316 695 795

E-Mail Icon
Öffnungszeiten Icon

Öffnungszeiten:

Mo-Do: 09:00-16:00

Fr:          09:00-13:00

Bankverbindung

Steiermärkische Bank und Sparkassen AG

Europäischer Konsumenten(schutz)verein

IBAN: AT94 2081 5000 4575 8000

BIC: STSPAT2GXXX

© Europäischer Konsumenten(schutz)verein - Alle Rechte vorbehalten.

EKV Logo Weiss
bottom of page