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EuGH und OGH untermauern die Rechtsansicht des EKV. Es gibt eine klare Linie:

  • Autorenbild: Philipp Nussbacher
    Philipp Nussbacher
  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit

Unzulässige Kreditgebühren sind zu refundieren – EKV startet Durchsetzungsoffensive

Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (C-39/24 Justa/BBVA)  bringt einen Turbo für alle Kreditnehmer. Luxemburg betont mit neuer Klarheit: Einmalige Bearbeitungsentgelte und ähnliche pauschale Gebühren sind mit der EU-Verbraucherschutzrichtlinie 93/13/EWG nicht vereinbar. Nationale Gerichte müssen solche Klauseln daher automatisch prüfen und für unwirksam erklären – auch ohne Antrag des Kreditnehmers.


Diese europäische Leitlinie wird schon durch die aktuelle Judikatur des Obersten Gerichtshofs bestätigt. Die Entscheidung OGH 2 Ob 92/25f stützt die bereits bestehende österreichische Linie, wonach derartige Einmalentgelte in Verbraucherkreditverträgen regelmäßig keine rechtliche Grundlage haben und daher als nichtig gelten.

Was bedeutet das für Kreditnehmer?

  • Deutlich verbesserte Erfolgsaussichten bei Rückforderungen

  • Schnellere Verfahren durch Pflicht der Gerichte zur Aktivprüfung

  • Erhöhter Druck auf Banken, außergerichtliche Lösungen anzubieten

  • Höhere Transparenz und weniger rechtliche Grauzonen

 

Statement – Dr. Andreas Kaufmann, Präsident des EKV:

„Wir erleben derzeit ein klares Zusammenspiel zwischen europäischem und österreichischem Höchstgericht. Dieser Rückenwind stärkt die Rechte der Kreditnehmer massiv. Der EKV wird diesen Impuls aufgreifen und mit hoher Taktfrequenz die Umsetzung einfordern.“

Der EKV bündelt aktuell die Rückforderungsansprüche betroffener Konsumenten und bereitet eine österreichweit koordinierte Durchsetzung vor. Dies umfasst strukturierte Verhandlungen mit Banken, die Begleitung von Musterverfahren sowie zentrale Informationsarbeit für Verbraucher.

Wir sind für Sie da.

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