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Update - Prüfungstagsatzungen zu Sun Invest AG und Sun Contracting AG:

  • Autorenbild: Philipp Nussbacher
    Philipp Nussbacher
  • vor 1 Tag
  • 3 Min. Lesezeit

Mehr als 6.000 Geschädigte – Ermittlungen laufen, Haftungsfragen offen – Anmeldungen weiterhin möglich!


Im Rahmen, der am 21. Jänner 2026 vor dem Landgericht Liechtenstein in Vaduz abgehaltenen Prüfungstagsatzungen zu den Insolvenzverfahren der Sun Invest AG und der Sun Contracting AG wurde, das enorme Ausmaß der Schäden sowie die prekäre Vermögenslage der Gesellschaften bestätigt.

Der Präsident des Europäischen Konsumenten(schutz)vereins – EKV - Rechtsanwalt Dr. Andreas Kaufmann, war persönlich vor Ort in Liechtenstein anwesend und nahm an den Prüfungstagsatzungen teil.

Weiters wurde mitgeteilt, dass Forderungen in den Insolvenzen der Sun Invest AG und der Sun Contracting AG weiterhin angemeldet werden können. Die Anmeldung ist bis zur Schlussprüfungstagsatzung möglich. Dies betrifft insbesondere Anleger, die bislang keine oder keine vollständige Forderungsanmeldung vorgenommen haben.

Es wird empfohlen, diese Möglichkeit jetzt zu nutzen, da nach Abschluss der Schlussprüfungstagsatzung ein Einstieg in das Verfahren in der Regel nicht mehr möglich ist.

Bei der Sun Invest AG wurden rund 6.000 Forderungen mit einem Gesamtvolumen von etwa CHF 105 Millionen angemeldet. Dem stehen Aktiva von lediglich rund CHF 185.000 gegenüber. Die Passiva belaufen sich auf rund CHF 106 Millionen. Der Masseverwalter verwies auf laufende Strafverfahren in Österreich (WKStA) und Liechtenstein, unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Zudem werden mögliche Organhaftungen, Regressansprüche sowie D&O-Versicherungen geprüft.

Auch bei der Sun Contracting AG wurden rund 6.000 Forderungen bekanntgegeben. Insgesamt sollen rund CHF 250 Millionen an Anlegergeldern vereinnahmt worden sein. Die Vermögenslage ist angespannt; Bank- und Barmittel bewegen sich nur im unteren sechsstelligen Bereich. Der Masseverwalter prüft derzeit insbesondere, ab welchem Zeitpunkt eine Überschuldung vorlag und seit wann keine ordnungsgemäßen Jahresabschlüsse mehr erstellt wurden.

Die nächsten umfassenden Berichte der Masseverwalter werden jeweils erst in rund sechs Monaten erwartet. Bis dahin erfolgen laufende Informationen über die offiziellen Verlautbarungen der Masseverwalter.

Fazit: Die Prüfungstagsatzungen haben bestätigt, dass es sich um einen der größten bekannten Anlegerschäden der letzten Jahre handelt. Zentrale Fragen der strafrechtlichen Verantwortung und der zivilrechtlichen Haftung sind weiterhin offen und Gegenstand intensiver Ermittlungen.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Der EKV und die von ihm beauftragten Rechtsanwälte setzen die rechtliche Aufarbeitung der Insolvenzverfahren rund um die Sun Invest AG und die Sun Contracting AG konsequent fort. Der Fokus liegt dabei nicht auf der Insolvenzmasse allein, sondern auf der Ermittlung und Durchsetzung zusätzlicher Haftungs- und Schadenersatzansprüche.

 

Ermittlung weiterer Vermögenswerte: Aktuell wird geprüft, welche tatsächlichen Sachwerte im Umfeld der Gesellschaften noch vorhanden sind. Dazu zählen insbesondere:

  • verbaute Photovoltaik- und Solaranlagen,

  • bestehende Einspeise-, Pacht- und Betreiberverträge,

  • langfristige Vertragsverhältnisse mit Laufzeiten von durchschnittlich rund 20 Jahren,sowie deren tatsächliche wirtschaftliche Werthaltigkeit und rechtliche Zuordenbarkeit.

 

Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden: Der EKV arbeitet weiterhin eng und aktiv mit den Strafverfolgungsbehörden in Österreich und Liechtenstein zusammen. Sämtliche relevanten Informationen, Unterlagen und Hinweise, die laufend von geschädigten Anlegern sowie von Insidern eingehen, werden strukturiert aufbereitet und den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt.

Geplant ist zudem, Ansprüche geschädigter Anleger als Privatbeteiligte in den Strafverfahren geltend zu machen, um Schadenersatzansprüche frühzeitig zu sichern.

Zivilrechtliche Schritte und Haftungsprüfung: Parallel dazu werden geeignete zivilrechtliche Schritte vorbereitet und – zum jeweils zweckmäßigen Zeitpunkt – eingeleitet. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf:​​

  • der persönlichen Haftung verantwortlicher Entscheidungsträger,

  • der Feststellung und Sicherung privater Vermögenswerte,

  • der Prüfung von Haftpflicht- und D&O-Versicherungen,

  • möglichen Haftungsansprüchen gegen Wirtschaftsprüfer, Berater oder sonstige Beteiligte.

 

Behördliche Verantwortung: Auch die Rolle der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein wird umfassend und kritisch geprüft. Dabei wird untersucht, ob sich aus dem behördlichen Handeln oder Unterlassen allenfalls eigene Haftungsansprüche ableiten lassen.

Die rechtliche Aufarbeitung ist keineswegs abgeschlossen. Ziel der weiteren Schritte ist es, über die Insolvenzverfahren hinaus realistische Rückgriffs- und Schadenersatzmöglichkeiten für geschädigte Anleger zu erschließen.

Wir sind für Sie da.

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